SCHUL-ABC
B
Aus wichtigen Gründen kann eine Beurlaubung von bis zu 2 Tagen durch die Klassenlehrkraft gewährt werden. Eine längere Beurlaubung muss mindestens vier Wochen vor Antritt in schriftlicher Form bei der Schulleitung beantragt werden.
Eine Beurlaubung vom Schulbesuch kann nur erfolgen wenn nachgewiesen wird, dass die Beurlaubung nicht den Zweck hat, die Schulferien zu verlängern. Wichtige Gründe können z. B. sein:
- Persönliche Anlässe (z. B. Hochzeit, Jubiläum, Todesfall)
- Erholungsmaßnahmen (wenn das Gesundheitsamt die Maßnahme für erforderlich hält)
- Religiöse Feiertage
- Vorübergehende, unumgänglich erforderliche Schließung des Haushaltes wegen besonderer persönlicher und wirtschaftlicher Verhältnisse der Eltern
Die Schließung des Haushaltes ist nicht als unumgänglich dringend anzusehen, wenn sie nur den Zweck hat, preisgünstigere Urlaubstarife zu nutzen oder möglichen Verkehrsspitzen zu entgehen.
Vor der ersten großen Pause haben die Kinder 10 Minuten Zeit, um zu frühstücken. Das verschafft ihnen u. a. mehr Zeit, um sich in der Pause zu bewegen. Weitere Informationen erhalten Sie unter Ernährung und Bewegung.
Die Bundesjugendspiele Leichtathletik finden an der Laisbachschule im Frühsommer auf dem Leichtathletikgelände in Dauernheim statt. Die Bundesjugendspiele sind besonders geeignet, junge Menschen für sportliche Betätigung zu begeistern, sie für lebenslanges Sporttreiben zu gewinnen und an sportliches Wettkampfgeschehen heranzuführen. Die Anforderungen der Bundesjugendspiele sind durchschnittsbezogen und orientieren sich in den zur Auswahl stehenden Sportarten Leichtathletik, Geräteturnen und Schwimmen an der breitensportlichen Grundausbildung.
Im Frühjahr findet im Rahmen des Sachunterrichtsthemas "Brandschutz und Feuerwehr" der Brandschutztag der dritten Klassen statt. Die freiwillige Feuerwehr ergänzt an diesen Tag das Thema dankenswerter Weise durch ein abwechslungsreiches und anschauliches Angebot in Form von Stationen und Mitmachangeboten.
LAISBACHSCHULE
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