SCHUL-ABC

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Wandertage

Wandertage, Ausflüge, Schulwanderungen und Schulfahrten dürfen nur von Lehrkräften der Schule verantwortlich geleitet, geplant und organisiert werden. Die vorgesehenen Wanderungen/ Fahrten bedürfen der Genehmigung durch die Schulleiterin oder den Schulleiter. Von der Teilnahme können Schülerinnen und Schüler nur aus wichtigen Gründen befreit werden. Befreite Schülerinnen und Schüler besuchen den Unterricht anderer Klassen. Die Eltern werden rechtzeitig mittels eines Elternbriefs von solchen Unternehmungen informiert. Sie sind gern gesehene Begleitpersonen und werden bei Bedarf von der Lehrkraft angefragt.