SCHUL-ABC
K
Siehe Leistungsnachweise
An der Laisbachschule ist für die Durchführung von Klassenfahrten/ Wandertagen folgendes verbindlich festgelegt:
- Während der Grundschulzeit können laut Verordnung mehrtätige Klassenfahrten von bis zu 5 Tagen (4 Übernachtungen) durchgeführt werden.
- Mehrtägige Klassenfahrten sollen bereits frühzeitig angekündigt werden und vorzugsweise Ende des dritten bzw. Anfang des vierten Schuljahres durchgeführt werden.
- Den Eltern muss genügend Zeit zum Ansparen gewährt werden.
- Bei Bedarf können die 4 Übernachtungen auch aufgeteilt werden. Dabei müssen die evtl. zweimal anfallenden Buskosten berücksichtigt werden.
-Zwei Klassenfahrten einer Klasse in einem Schuljahr sind nicht gestattet.
- Gleiches gilt für Klassenfahrten in der letzten Woche vor und in der ersten Woche nach den Sommerferien.
Siehe Feste
Klassensprecher werden in den Jahrgängen 2 bis 4 gewählt. Die Wahl findet in den ersten Schulwochen statt.
Der Klassenrat ist das demokratische Forum einer Klasse, in dem die Schülerinnen und Schüler über selbstgewählte Themen beraten, diskutieren und entscheiden. Im Klassenrat gestalten die Schülerinnen und Schüler einer Klasse ihr Zusammenleben. Was sonst in jeder Klasse nebenbei abläuft, findet im Klassenrat seinen festen Platz. So führt er zu einem bewussteren Zusammenleben, fördert die Klassengemeinschaft und schafft ein positives Lernklima. Im Klassenrat trainieren die Schülerinnen und Schüler ihre Kommunikationsfähigkeiten und entwickeln soziale und demokratische Kompetenzen. Im Klassenrat üben die Schülerinnen und Schüler von Beginn an, demokratisch zu handeln: Sie erleben, wie Diskussions- und Entscheidungsprozesse funktionieren. So lernen sie im geschützten Rahmen, selbst Demokratie zu gestalten: Der Klassenrat wird zur Basis der Demokratiepädagogik in der Schule. Die Lehrkraft ist, nachdem Ablauf und Rollen eingeführt sind, gleichberechtigte Teilnehmer/in. Die Schülerinnen und Schüler übernehmen Organisation und Leitung der Klassenratsstunde. Der Klassenrat wird in der 3. und 4. Klasse umgesetzt.
Die Laisbachschule kooperiert mit verschiedenen Einrichtungen, Vereinen und Institutionen:
- Kindergärten der Gemeinde Ranstadt (Abenteuerland und Sonnenhügel) sowie dem Naturkinderland Stockheim
- Die Kängurus e.V.
- Bücherei der Gemeinde Ranstadt
- Förderverein der Laisbachschule Ranstadt e. V.
- Freiwillige Feuerwehr Dauernheim
- Landfrauenverein Ranstadt
- Gesangverein Eichenkranz 1840 Dauernheim
Selten kommt es in der Gruppe/Klasse Ihres Kindes vor, dass Kopfläuse festgestellt werden. Kopfläuse sind flügellose Insekten. Jeder Mensch kann Kopfläuse bekommen. Es spielt keine Rolle, wie oft man sich wäscht und die Wohnung reinigt, denn Kopfläuse leben nicht vom „Schmutz“, sondern allein vom menschlichen Blut. Kopfläuse können weder springen noch fliegen. Sie werden in der Regel bei direktem Haar-zu-Haar- Kontakt übertragen; der indirekte Weg über gemeinsam benutzte Kämme, Bürsten und Textilien ist eher die Ausnahme. Kopfläuse sind alle 4 - 6 Stunden auf das Saugen von Blut angewiesen, sonst trocknen sie aus und sterben spätestens nach 55 Stunden. Durch Kopfläuse werden keine Krankheitserreger übertragen. Allerdings verursachen Kopfläuse lästigen Juckreiz und - infolge des Kratzens - entzündete Wunden auf der Kopfhaut. Wir bitten Sie, die Haare Ihres Kindes gründlich auf das Vorhandensein von Kopfläusen zu untersuchen. Feuchten Sie das Haar mit Wasser und normaler Haarspülung an und kämmen es bei gutem Licht systematisch mit einem Nissenkamm durch. Besonders gründlich sollten Sie die Stellen an der Schläfe, um die Ohren und im Nacken durchkämmen. Läuse sind meist grau und werden 3 mm groß. Sie sind ziemlich flink und lichtscheu. Deshalb findet man eher einmal Nissen. Sie zeigen an, dass auf diesem Kopf Läuse waren oder noch sind. Nur wenn diese Nissen weniger als 1 cm von der Kopfhaut entfernt sind, können sie noch lebende Läuselarven enthalten. Beweisend für einen Kopflausbefall ist das Auffinden lebender Läuse.
Wenn Sie lebende Läuse oder Nissen in weniger als 1 cm Abstand vom Kopf finden, sollten Sie sofort eine Behandlung mit einem zugelassenen Arzneimittel gegen Kopfläuse durchführen. Läuse und Larven werden bei korrekter Behandlung mit wirksamen Mitteln sicher abgetötet. Läuseeier können eine Behandlung jedoch überleben; aus ihnen schlüpfen wieder Larven. Auskämmen mit Haarspülung und Nissenkamm in 4 Sitzungen an den Tagen 1, 5, 9 und 13 führte in Studien bei etwa der Hälfte der behandelten Kinder zur Entlausung; Studien mit zugelassenen Arzneimitteln ergaben Erfolgsquoten über 90%. Kinder, die auf diese Weise behandelt wurden, können den Kindergarten, die Schule oder sonstige Gemeinschaftseinrichtungen direkt nach der ersten Behandlung ohne ärztliches Attest wieder besuchen. Nach den Empfehlungen des RKI ist ein ärztliches Attest nur dann erforderlich, wenn es sich um einen innerhalb von 4 Wochen wiederholten Kopflausbefall handelt. Wenn Arzneimittel nicht angewandt werden sollen (z.B. in der Schwangerschaft oder bei Säuglingen) ist nasses Auskämmen alle 4 Tage über 2 Wochen zu empfehlen, um die Läuseplage sicher loszuwerden. Von Hitzeeinwirkung durch Föhns ist wegen der Verbrennungsgefahr abzuraten; in Saunen werden direkt an der Kopfhaut keine Läuse tötenden Temperaturen erreicht. Bei Kopfhautentzündung sollte ein Arzt zu Rate gezogen werden. Ansonsten spricht nichts gegen eine Behandlung in alleiniger elterlicher Regie. Entscheidend ist, dass das Auskämmen des nassen Haares sorgfältig geschieht und die Gebrauchsanweisung des Läusemittels genau befolgt wird. Die genannten Arzneimittel sind nicht verschreibungspflichtig, also ohne Rezept in Apotheken erhältlich. Für Kinder unter 12 Jahren können Sie die Mittel auch vom Arzt verordnen lassen; in diesem Fall trägt die Krankenkasse die Kosten, für ältere Kinder nicht.
Bei Kopflausbefall sind Sie gesetzlich zur unverzüglichen Mitteilung an den Kindergarten, die Schule oder sonstige Gemeinschaftseinrichtung verpflichtet.
Hieraus erwachsen Ihnen keine Nachteile, im Gegenteil: Aufgrund Ihrer Information und Mitarbeit, werden Maßnahmen ergriffen, dass sich der Kopflausbefall in der Gruppe oder Klasse Ihres Kindes nicht ausbreiten kann. Wir empfehlen, alle Familienmitglieder zu untersuchen und Freundinnen und Freunden Bescheid zu geben. Kämme, Haarbürsten, -spangen und -gummis sollen in heißer Seifenlauge gereinigt werden, Handtücher, Leib- und Bettwäsche sollen gewechselt und bei 60°C gewaschen werden. Auch Überwärmen (+45°C über 60 Minuten) oder Unterkühlen (-15°C über 1 Tag) oder Abschließen über mind. 3 Tage in einem Plastiksack vernichtet Kopfläuse. Zusätzlich ist eine Reinigung der Fußböden, Polstermöbel und Plüschtiere erforderlich.
Mittel, mit denen man dem Kopflausbefall vorbeugen kann, gibt es nicht, auch wenn dies gerne behauptet wird. Regelmäßiges systematisches Durchsehen des mit Wasser und Spülung angefeuchteten Haares mit einem Läusekamm dient der Früherkennung
beim eigenen Kind. Bei Fragen wenden Sie sich an den Fachdienst Gesundheit, Telefon 0 60 31/83-23 23 .
Bitte lesen Sie unter Entschuldigungen weiter.
LAISBACHSCHULE
Oberriedstraße 30
63691 Ranstadt
Telefon: 06041-8522
Telefax: 06041-822067
Mail: poststelle3464@schule.hessen.de
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